Analyse Ihres Dienstvertrages in Bezug auf Versicherungen
Analyse Ihrer persönlichen Versicherungen
Sie sind Gesellschafter und Geschäftsführer?
Sie sind steuerrechtlich ein Angestellter und sozialversicherungsrechtlich ein Selbstständiger?
Sie wünschen eine auf Ihre persönliche Situation zugeschnittene Beratung?
Analyse Ihres Dienstvertrages in Bezug auf Versicherungen
Analyse Ihrer persönlichen Versicherungen
Enge Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater
Verbindung bestehender privater & betrieblicher Versicherungen mit dem Dienstvertrag
Keine Produktberatung, sondern Konzeptberatung. Wir erstellen ein extra auf Sie zugeschnittenes Konzept
Verbindung bestehender privater & betrieblicher Versicherungen mit dem Dienstvertrag
Erstellung eines auf Sie zugeschnittenen Konzeptes, welches die Optimierung der steuerlichen Sozialversicherungsberatung beinhaltet
Risiken vermeiden, Haftung minimieren. Ein Beispiel aus der Praxis:
Uneinheitliche Regelungen kosten Zeit, Geld und Sicherheit. Lohnfortzahlung, Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Hand in Hand gehen. Diskrepanzen führen zu Leistungsablehnungen. Üblicherweise ist die Lohnfortzahlung im Dienstvertrag so geregelt, dass sie über die arbeitsrechtliche Frist von 6 Wochen hinausgeht. Gesellschafter Geschäftsführer haben im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung. Nach den Standardhandbüchern sollte eine Lohnfortzahlung von 6 Monaten im Dienstvertrag vereinbart werden. In Folge dessen ist der Verdienstausfall erst ab dem 6. Monat privat abzusichern, sodass sich enorme Einsparungen im Privatbereich ergeben. Die GmbH wiederum versichert bis zum 6. Monat das Bruttogehalt des GGF und hat somit kein finanzielles Risiko! Die Beiträge gelten als Betriebsausgabe. Es liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Durch die sechsmonatige Lohnfortzahlung der GmbH, sollte der GGF bei seiner BU-Versicherung ebenfalls eine Karrenzzeit von 6 Monaten vereinbaren. Beitragseinsparungen bis zu 25% sind möglich.
Unser Angebot
Auf diese oftmals unterschätzten Probleme haben wir uns spezialisiert. Dank unserer jahrzehntelangen Erfahrung in diesem Bereich, wissen wir genau, worauf es bei einer optimalen GGF-Versorgung ankommt. Bereit für Sicherheit, die wirklich funktioniert? Lassen Sie uns starten.
Üblicherweise ist die Lohnfortzahlung im Dienstvertrag so geregelt, dass Sie über die arbeitsrechtliche Frist von 6 Wochen hinausgeht. Gesellschafter Geschäftsführer haben im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Nach den Standardhandbüchern sollte eine Lohnfortzahlung von 6 Monaten und mehr im Dienstvertrag vereinbart werden.
Auf diese oftmals unterschätzten Probleme haben wir uns spezialisiert. Dank unserer jahrzehntelangen Erfahrung in diesem Bereich, wissen wir genau, worauf es bei einer optimalen GGF-Versorgung ankommt. Wir prüfen Verträge gründlich, decken potenzielle Diskrepanzen auf und helfen, Haftungsrisiken zu vermeiden.