ZielgruppenLösung für Gesellschafter-Geschäftsführer
(GGF) sowie
Selbstständige / Freiberufler
Wir haben ein modernes, innovatives Vorsorgekonzept
– eine aufeinander abgestimmte Zielgruppenlösung
– sowohl für Gesellschafter-Geschäftsführer
einer GmbH als auch für Selbstständige und
Freiberufler entwickelt. Die Einzigartigkeit dieses
Konzeptes für den GGF - mit all seinen vertrieblichen
Vorteilen - stellen wir Ihnen hier vor.
Unterschätztes Risiko - Lohnfortzahlung
Gesellschafter-Geschäftsführer haben im Krankheitsfall
Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Üblicherweise ist diese im Dienstvertrag so geregelt,
dass sie über die arbeitsrechtliche Frist von sechs
Wochen hinausgeht. Nach den bekannten Steuerhandbüchern
ist aber eine Lohnfortzahlung über sechs Monaten
und mehr vereinbar, ohne dass damit eine verdeckte Gewinnausschüttung
vorliegt.
Die Vorteile für den Gesellschafter-Geschäftsführer
liegen klar auf der Hand: Durch die sechsmonatige Lohnfortzahlung
muss der Verdienstausfall erst für den Zeitraum
danach privat abgesichert werden. Dadurch ergeben sich
enorme Beitragseinsparungen im Privatbereich.
Die GmbH wiederum versichert bis zum sechsten Monat
das Bruttogehalt des GGF und lagert so alle finanziellen
Risiken aus. Die Beiträge gelten zudem als Betriebsausgabe
und mindern auf diese Weise den zu versteuernden Gewinn.
Haftung – nicht ausgeschlossen
Wenn keine Abstimmung zwischen dem Lohnfortzahlungspassus
im Dienstvertrag mit dem
bestehenden Krankenversicherungsvertrag des GGF erfolgt,
können – neben dem Rechtsanwalt bzw. Steuerberater,
der bei der Dienstvertragsgestaltung behilflich ist
– auch für den Versicherungsmakler Haftungsprobleme
entstehen.
Denn wenn laut Dienstvertrag die Lohnfortzahlung im
Krankheitsfall sechs Monate beträgt,
die Gesetzliche (GKV) oder Private Krankenversicherung
(PKV) aber schon ab der sechsten Woche leistet, wird
im Schadenfall keine Leistung erbracht – und das
bis zu 6 Monaten!
Häufig sind die Bedingungen der privaten Tagegeld
- und der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht
aufeinander abgestimmt. Folge: zu hohe Beiträge
- und Probleme im Leistungsfall. Haftungsprobleme für
Makler!
Die Praxis zeigt
Häufig kommt es vor, daß die GGF bei der
PKV bereits ab dem 8., 15. oder 22. Tag ein Krankentagegeld
versichert haben. Dann ist es im Leistungsfall besonders
ärgerlich, wenn keine Leistungen erbracht werden
und zusätzlich zu viele Beiträge gezahlt wurden.
Das heißt im schlimmsten Fall: Im Krankheitsfall
des GGF können für die GmbH Liquiditätsprobleme
entstehen, wenn diese die oft hohen Gehälter der
GGF nicht rückversichert haben.
FAZIT - die ZielgruppenLösung für Gesellschafter-Geschäftsführer
Das Baustein-Vorsorgekonzept - bei dem alle Bestandteile
optimal aufeinander abgestimmt
sind -
Baustein 1: Steueroptimierte Lohnfortzahlung
Baustein 2: Sonderausgabenfreundliche Krankenversicherung
Baustein 3: Unfall-Heilkosten
Baustein 4: Finanzierungsrente
Baustein 5: Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsschutz
Baustein 6: »Keyman« - die Absicherung der
GmbH
Baustein 7: Baudarlehen für den GGF
Baustein 8: Betriebliche Altersversorgung
bietet eine ganzheitliche Absicherung und löst
alle vorgenannten Probleme und Risiken.

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