ZielgruppenLösung für Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer
(GGF)
Der geschäftliche Erfolg Ihres Unternehmens
steht und fällt mit Ihrem Engagement und Ihrer
Belastbarkeit. Deshalb haben wir ein modernes, innovatives
Vorsorgekonzept – eine aufeinander abgestimmte
ZielgruppenLösung – für Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer
einer GmbH entwickelt. Die Einzigartigkeit dieses Konzeptes
- mit all seinen Vorteilen - stellen wir Ihnen hier
vor.
Unterschätztes Risiko - Lohnfortzahlung
Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer haben
im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Üblicherweise ist diese im Dienstvertrag so geregelt,
dass sie über die arbeitsrechtliche Frist von sechs
Wochen hinausgeht. Nach den bekannten Steuerhandbüchern
ist aber eine Lohnfortzahlung über sechs Monate
und mehr vereinbar, ohne dass damit eine verdeckte Gewinnausschüttung
vorliegt.
Die Vorteile für Sie liegen klar auf der Hand:
Durch die sechsmonatige Lohnfortzahlung müssen
Sie den Verdienstausfall erst für den Zeitraum
danach privat absichern. Dadurch ergeben sich für
Sie enorme Beitragseinsparungen im Privatbereich.
Die GmbH wiederum versichert bis zum sechsten Monat
Ihr Gesellschafter-Geschäftsführer-Bruttogehalt
und lagert so sämtliche finanziellen Risiken in
diesem Bereich aus. Die Beiträge gelten zudem als
Betriebsausgaben und mindern auf diese Weise den zu
versteuernden Gewinn.
Bei sechs Monaten Lohnfortzahlung sollte auch bei
der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Karenzzeit
von sechs Monaten eingebaut werden.
Bei der betrieblichen Altersversorgung spart somit
die GmbH bis zu 20 % der Risikobeiträge. Bei der
privaten Berufsunfähigkeit ermäßigen
sich die Privatausgaben des GGF`s bis zu 20 %.
Sie sollten das Beste erwarten
Wie wir oben erklärt haben, ist eine Abstimmung
zwischen dem Lohnfortzahlungspassus im Dienstvertrag
mit Ihrem bestehenden Krankenversicherungsvertrag dringend
erforderlich. Ihr Rechtsanwalt bzw. Steuerberater, der
bei der Dienstvertragsgestaltung behilflich war, steht
hier besonders in der Verpflichtung. Aber auch von Ihrem
Versicherungsmakler können und müssen Sie
die für Ihre Person und GmbH beste Informationen
erwarten.
Denn wenn laut Dienstvertrag die Lohnfortzahlung im
Krankheitsfall sechs Monate beträgt,
die Gesetzliche (GKV) oder Private Krankenversicherung
(PKV) aber schon ab der sechsten Woche leistet, wird
im Schadensfall keine Leistung erbracht – und
das bis zu 6 Monaten! Dies kann durch kompetente Informationen
ausgeschlossen werden.
Die Praxis zeigt
Häufig kommt es vor, daß Gesellschafter-Geschäftsführer
bei der PKV bereits ab dem 8., 15. oder 22. Tag ein
Krankentagegeld versichert haben. Dann ist es im Leistungsfall
besonders ärgerlich, wenn keine Leistungen erbracht
werden und zusätzlich zu viele Beiträge gezahlt
wurden. Das heißt im schlimmsten Fall: Im Krankheitsfall
des GGF können für die GmbH Liquiditätsprobleme
entstehen, wenn diese die oft hohen Gehälter der
Geschäftsführung nicht rückversichert
haben.
FAZIT - die ZielgruppenLösung für Gesellschafter-Geschäftsführer
Das Baustein-Vorsorgekonzept - bei dem die Bedingungen
und die Bestandteile optimal aufeinander abgestimmt
sind -
Baustein 1: Steueroptimierte Lohnfortzahlung
Baustein 2: Sonderausgabenfreundliche Krankenversicherung
Baustein 3: Unfall-Heilkosten
Baustein 4: Finanzierungsrente
Baustein 5: Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsschutz
Baustein 6: »Keyman« - die Absicherung der
GmbH
Baustein 7: Arbeitgeberdarlehen für den GGF
Baustein 8: Betriebliche Altersversorgung
bietet eine ganzheitliche Absicherung und löst
alle vorgenannten Probleme und Risiken.
Sichern Sie sich Ihren Erfolg
Wissen Sie, ob Ihre Krankentagegeldabsicherung bestmöglichst
auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten wurde? Lassen
Sie am besten gleich Ihren Dienstvertrag und Ihre Versorgung
überprüfen und optimieren. Gerne sind wir
Ihnen auch hierbei behilflich.
Die Vorteile – beste Voraussetzungen für
Sie
- aufeinander abgestimmte Versicherungsprodukte mit
mehrfachen Auszeichnungen und Bestnoten in der Fachpresse
- kompetente Informationen aus einer Hand
- Optimierung der sozial- und steuerrechtlichenMöglichkeiten
- Zeit- und Verwaltungskostenersparnis für Sie
durch Leistungsabwicklung aus einer Hand

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